MFG - Föderalismus reformieren?
Föderalismus reformieren?


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Föderalismus reformieren?

Text Johannes Reichl
Ausgabe 12/2017
Vor wenigen Tagen forderte eine Initiative rund um Josef Pröll und Werner Muhm, dass Gesetzgebung und Budgethoheit ausschließlich beim Bund liegen sollen, während die öffentliche Verwaltung den Ländern obliegt. Der Bundesrat solle ganz aufgelöst werden – wie stehen Sie diesen Ideen gegenüber?
JOHANNA MIKL-LEITNER, ÖVP: Das wäre ein Rückschritt. Damit nimmt man den Bundesländern jede Chance auf Dynamik. Die Landespolitik genießt bei ihren Landsleuten großes Vertrauen. Ich plädiere dafür diese Stärke der Länder zu nützen. Das heißt eine Weiterentwicklung in Richtung Schweizer Modell. Mehr Eigenständigkeit der Bundesländer sorgt für mehr Dynamik für das ganze Land.
FRANZ SCHNABEL, SPÖ: Das Verhältnis zwischen Gesetzgebung und Verwaltung sowie Bund und Ländern ist in der österreichischen Bundesverfassung in einer umfassenden Ordnungsidee verankert. Im Sinne eines Systems von „Checks & Balances“ sind Gegengewichte durch gegenseitige Mitwirkungs- und Kontrollrechte ausgestaltet worden, um Machtmissbrauch zu verhindern. Das ist auch gut so. Was den Bundesrat als Interessenvertretung der Bundesländer in der Gesetzgebung des Bundes betrifft, verhält es sich wie bei der Feuerwehr, bloß weil es längere Zeit kein Feuer gab, verkaufe ich auch nicht mein Feuerwehrauto.
UDO LANDBAUER, FPÖ: Eine Reform der Länderkammer ist durchaus zu überlegen. So sollte der Bundesrat zu einer echten Länderkammer aufgewertet werden. Das realpolitische Unterlaufen durch extrakonstitutionelle Einrichtungen wie die Landeshauptleute-Konferenz muss beseitigt werden.
HELGA KRISMER, DIE GRÜNEN: Davon halte ich gar nichts. Was soll das bringen? Ein Hin und Her wie beim Rauchverbot/Tabakgesetz? Und eine Ignoranz gegenüber regionalen Präferenzen? Dann hätten wir wohl mehr Proteste und noch weniger Zufriedenheit!
INDRA COLLINI, NEOS: Der Bundesrat kann in seiner aktuellen Form kaum etwas bewegen. Er hat zu wenige Kompetenzen und zu viele Überschneidungen mit dem Nationalrat. Wir schlagen vor, ihn abzuschaffen und mit den frei werdenden Ressourcen den Nationalrat zu stärken. In einem gestärkten Parlament stehen die einzelnen Abgeordneten anstelle der Parteien wieder klar im Mittelpunkt. Dies wollen wir durch die Einführung eines auf die Kandidaten fokussierten Wahlrechts erreichen. Dabei sollen die Bürger 100 der 183 Abgeordneten direkt wählen. Dadurch wären auch die Länder und Regionen sichtbarer im Nationalrat repräsentiert.

Ein anderer Ansatz möchte mehr Steuerautonomie für die Länder, das heißt, die Länder geben Geld nicht nur aus, sondern sind auch für das Einnehmen zuständig. Eine zielführende Idee? In welchen Bereichen könnten Sie sich eine Steuerhoheit vorstellen?

JOHANNA MIKL-LEITNER, ÖVP: Im Interesse unserer Bürger dürfen wir die Eigenständigkeit der Länder nicht schwächen. Darum plädiere ich auch für mehr Steuerverantwortung. Im Finanzausgleich haben Bund und Länder den Einstieg in die Abgabenautonomie bereits vereinbart und als 1. Schritt eine Autonomie hinsichtlich der Höhe des Tarifes des Wohnbauförderungsbeitrags vereinbart. Ein weiteres Beispiel wäre eine Steuerautonomie bei der Körperschaftssteuer oder der Lohnsteuer. Das könnte einen positiven Wettstreit der Länder untereinander auslösen.
FRANZ SCHNABEL, SPÖ: Grundsätzlich bin ich ein glühender Verfechter des Subsidiaritätsprinzips, das darauf abzielt, jene Ebene entscheiden zu lassen, die aufgrund ihres Informationsvorsprungs Aufgaben und Herausforderungen am besten meistert. Eine Steuerautonomie der Länder würde aber in die falsche Richtung laufen. In neun unterschiedlichen Steuergesetzgebungen sehe ich keinen Mehrwert für die österreichische Bevölkerung.
UDO LANDBAUER, FPÖ: Natürlich muss man nicht nur den Ländern, sondern auch den Gemeinden eine teilweise Steuerhoheit einräumen. Im Bereich der Körperschaftssteuer etwa sollen die Gemeinden die Möglichkeit haben, in einem gewissen Prozentbereich die Höhe selbst festzulegen. Damit räumen wir den Körperschaften mehr Autonomie ein, sie können dann selbst über etwaige Steuersenkungen, beispielsweise um Betriebe anzusiedeln, entscheiden. Zudem kann man mit unserem Steuermodell der Abwanderung aus dem ländlichen Raum entgegenwirken.
HELGA KRISMER, DIE GRÜNEN: Solche Vorschläge können dann sinnvoll sein, wenn Entscheidungshoheit und Finanzhoheit zusammenfallen. Steuern sollten eigentlich helfen, volkswirtschaftliche Ziele zu erreichen. In den Materien, wo der Landtag Gesetze erlassen können soll, erscheint die Finanzhoheit sinnvoll, etwa im Bereich der Raumordnung, um z.B. regionale Zielsetzungen auch mit steuerlichen Differenzierungen zu unterstützen. Z.B. könnten Steuern und Abgaben geringer ausfallen, wenn Flächen sinnvoll (ökologisch) genutzt und nicht planlos zersiedelt werden!
INDRA COLLINI, NEOS: Wir sehen die Steuerautonomie für Länder und Gemeinden nicht als Widerspruch sondern als Chance, die Rechte und Pflichten klar auf die einzelnen Ebenen in Österreich zu verteilen. NEOS wollen den Übergang vom Spendier- zum Verantwortungsföderalismus. Dies gelingt nur, wenn Gesetzgebung, Steuerhoheit und Letztverantwortung für die Verwaltung in den selben Händen liegen. Als Vorbild dient die Schweiz, wo dieses Modell sehr gut funktioniert.
Um eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen Landesgesetzgebung in Bereichen wie Jugendschutz, Bauordnung etc. zu erreichen, wurde die Idee der Umwandlung des Bundesrates in einen Generallandtag vorgeschlagen. Eine gute Idee?
JOHANNA MIKL-LEITNER, ÖVP: Ein Generallandtag wäre ein massiver Nachteil, denn dadurch würde man sich der notwendigen Flexibilität berauben, auf regionale Besonderheiten in der Gesetzgebung eingehen zu können. Es ist daher sinnvoll, unterschiedliche Länder-Regelungen zu gewissen Themenbereichen zu haben. Nehmen wir die Bauordnung. Zwar kann man technische Richtlinien bundesweit einheitlich vorgeben, aber es wird niemand behaupten können, dass z. B. Anforderungen an Gebäude in alpinen Regionen vergleichbar mit jenen im urbanen Raum sind.
FRANZ SCHNABEL, SPÖ: Die Stärkung des Bundesrates ist ein Thema, das seine Berechtigung nicht ohne Grund hat. Davon unabhängig zu betrachten sind die Bestrebungen, die eine Harmonisierung der Landesgesetze verfolgen, wobei gerade etwa in der Bauordnung Abweichungen aufgrund verschiedener Landschafts- und Kulturbilder durchaus Sinn ergeben. Für den Bundesrat schwebt mir persönlich ein Modell nach deutschem Muster vor. U.a. könnte ich mir vorstellen, die Landeshauptleute-Konferenz im Rahmen des Bundesrates institutionell anzusiedeln.
UDO LANDBAUER, FPÖ: Wir brauchen natürlich eine Vereinheitlichung gewisser Landesgesetzgebungen, z.B. beim Jugendschutzgesetz. Es ist völlig absurd, dass wir in 9 Ländern 9 verschiedene Gesetzgebungen vorfinden und Ausgehzeiten, Rauch- und Alkoholverbote nicht bundeseinheitlich geregelt sind. Wir brauchen strukturelle Reformen und einen effizienten Verwaltungsapparat. Die Umbenennung des Bundesrates allein ändert die Probleme nicht! Es braucht also keinen Generallandtag, immerhin sind im Bundesrat bereits jetzt alle Länder vertreten!
HELGA KRISMER, DIE GRÜNEN: Die Grünen haben vor mehr als 10 Jahren im Österreich-Konvent (2003 – 2005) vorgeschlagen, dass sich der Bundesrat aus Landtagsabgeordneten zusammensetzen sollte. Eine zweite Kammer, eine Länderkammer, ist dann sinnvoll, wenn sie wirklich Interessen der jeweiligen Bundesländer vertritt und nicht Beschlüsse des Nationalrats zeitlich verzögert nachvollzieht. Eine inhaltliche Gleichschaltung kann, muss aber nicht damit verbunden sein. Es kann durchaus Sinn machen, regionalen Erfordernissen Rechnung zu tragen.
INDRA COLLINI, NEOS: NEOS befürworten es, nicht nachvollziehbare und unterschiedliche Landesgesetze zu vereinheitlichen, die Idee eines Generallandtages halten wir aber nicht für sinnvoll. Die Aufgabe der Vereinheitlichung und Vereinfachung könnte auch der Nationalrat übernehmen. Die neun Landtage sollen jedenfalls erhalten bleiben, mit klaren Zuständigkeiten und föderalen Verwaltungsaufgaben. Dort wo regionale Herausforderungen bestehen, soll auch regionale Expertise zur Lösung vorhanden sein.

In der Kritik stehen Kompetenzüberschneidungen der Körperschaften, was zu Doppelgleisigkeiten und einer teuren, aufgeblähten Verwaltung führe. Hier geht die Forderung in Richtung klarer Aufgabentrennung. Nur jeweils eine Körperschaft soll für eine Materie zuständig sein. Welche der aktuell vermischten Aufgaben würden Sie in der Kompetenz des Bundes, welche eher in der Kompetenz des Landes sehen?

JOHANNA MIKL-LEITNER, ÖVP: Klar ist, wir wollen mehr Verantwortung übernehmen. Etwa im Steuerbereich, wo wir uns dezidiert für eine Steuerhoheit der Länder aussprechen. Ich habe zudem bereits in der Vergangenheit mehrfach betont, dass es eine klare Kompetenzverteilung ohne Doppelgleisigkeiten braucht. Wir haben zum Beispiel erst kürzlich im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz den Vorschlag gemacht, den Artikel 12 B-VG, der in gewissen Materien die Grundsatzgesetzgebung des Bundes und die Ausführungsgesetzgebung der Länder regelt, ersatzlos zu streichen.
FRANZ SCHNABEL, SPÖ: Bei allen Reformwünschen steht bei mir immer zuerst die Frage: Was bewirkt die Änderung und was bringt sie an Effizienz und Bürgernähe. Das bei uns zwar differenzierte, aber auf Zusammenarbeit ausgelegte staatliche Handeln erfüllt eine wichtige Funktion innerhalb der Gewaltenteilung. Wechselseitige Abhängigkeiten und Kontrollvorkehrungen deswegen leichtfertig über Bord zu werfen, weil manche ihre Machtgelüste befriedigen wollen, halte ich für einen gefährlichen Schritt. Hingegen ist eine neue Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern mit einer deutlichen Reduzierung der Kompetenzfelder, wie sie schon seinerzeit der ehemalige Rechnungshofpräsident Franz Fiedler als Vorsitzender des Österreich-Konvents ins Spiel brachte, auf jeden Fall eine Überlegung wert.
UDO LANDBAUER, FPÖ: Wir erleben aktuell in vielen Bereichen ein Kompetenzchaos. Im Bereich der öffentlichen Schulen sind bis zu vier Schulerhalter möglich. Ich sehe nicht ein, dass in Zeiten der immer knapper werdenden Budgets der Gemeinden, gerade diese den größten Teil der Schulen über haben. Von den österreichweit rund 6.000 Schulen fungieren etwa in 4.500 Fällen Gemeinden als Schulerhalter. Dass es hier großteils um Machtbastionen einiger Bürgermeister auf Kosten der Gemeindekassen geht, bestreitet kaum noch jemand. Es ist also Gebot der Stunde, alle nö. Schulen in die Obhut des Landes zu nehmen und bei den kommenden Finanzausgleichsverhandlungen entsprechend umzuschichten. Die rein bildungspolitischen Agenden müssen dabei Bundessache bleiben und einheitlich für alle Bundesländer gelten.
HELGA KRISMER, DIE GRÜNEN: Hier komme ich wieder auf den Österreich-Konvent zurück, der leider nur im Bereich der Landesverwaltungsgerichte und nicht bei der Kompetenz-Verteilung umgesetzt wurde! Es scheint sinnvoll, von einer starren Kompetenzverteilung abzurücken, denn fast jedes Vorhaben berührt mehrere Bereiche, ist in gewisser Weise eine Querschnittmaterie. Im Ö-Konvent war von einer „Dritten Säule“ die Rede. Daher: Neben einigen sehr klaren Aufgaben der Länder, könnte jedes Großvorhaben, das ein Bundesland ganz besonders betrifft, federführend in die Landeskompetenz fallen, wobei auch betroffene Gebietskörperschaften bzw. Behörden angehört werden sollten – in der Art der schon heute möglichen UVP-Verfahren, allerdings mit kurzen Entscheidungsfristen im Sinne der Bevölkerung und der Wirtschaft.
INDRA COLLINI, NEOS: Es spielt weniger eine Rolle, ob die Kompetenzen beim Bund oder bei den Ländern angesiedelt sind. Wichtig ist vor allem, dass die Kompetenzen klar geregelt und getrennt sind. Grundsätzliche sehen wir übergeordnete Themenbereiche wie Bildung, Soziales und Gesundheit beim Bund. Im Bildungsbereich etwa muss Niederösterreich nicht mit Salzburg konkurrieren, das österreichische Bildungssystem muss sich vielmehr als Gesamtes international bewähren. Ein weiteres Beispiel ist die Mindestsicherung, wo wir eine einheitliche Lösung nach dem Vorarlberger Modell anstreben. Damit wird eine Sogwirkung vor allem nach Wien unterbunden. Integration gelingt viel besser, wenn sich die große Herausforderung regional planvoll verteilt.
Um Mehrfachförderungen zu minimieren und Transparenz zu schaffen, wurde die Transparenzdatenbank installiert. De facto wird sie aber noch kaum gefüllt. Viele unterstellen, dass die Länder gar kein Interesse daran haben. Woran scheitert die Einspeisung der Daten bislang?
JOHANNA MIKL-LEITNER, ÖVP:
Die Länder haben 2016 im neuen Finanzausgleich festgelegt, dass in einem ersten Schritt alle Förderungen im Bereich Energie und Umwelt in die Transparenzdatenbank eingepflegt werden. Ich habe bei meinem Amtsantritt den klaren Auftrag gegeben, dass Niederösterreich auch alle anderen Förderungen einpflegen soll. Das ist mit einer Reihe technischer Umstellungen verbunden, an denen derzeit intensiv gearbeitet wird.
FRANZ SCHNABEL, SPÖ: Mein Wahlprogramm beinhaltet die Forderung, Transparenz zu einem Grundprinzip zu erheben. Dazu ist es auch notwendig, die Transparenzdatenbank zu finalisieren. Derzeit scheitert vieles an der mangelnden Ausgestaltung und auch am politischen Willen. Es fehlen z. B. bestimmte Details wie Schwellenwerte, um eine effiziente und praxistaugliche Durchführung zu gewährleisten. Denn nach wie vor steht der Verwaltungsaufwand für die Erfassung von sehr geringen Zahlungen und Leistungen im Missverhältnis gegenüber dem Nutzen.
UDO LANDBAUER, FPÖ: Die Transparenzdatenbank wurde mit dem Ansinnen geschaffen, Doppel- und Mehrfachförderungen abzustellen. Wir Freiheitliche fordern seit Jahren die Durchleuchtung des Förderdschungels, um eben diese Mehrgleisigkeiten abzustellen. Damit ist man völlig gescheitert. Die ÖVP NÖ ist bis heute nicht bereit entsprechende Informationen bereit zu stellen, das ist der einzige Grund, warum die Einspeisung der Daten in die Transparenzdatenbank nicht funktioniert.
HELGA KRISMER, DIE GRÜNEN: Offenbar wollten die Regierenden bislang keine Transparenz, denn Transparenz verhindert undurchsichtige Vorgänge. Genau deshalb ist Transparenz so notwendig! Es ist ja keine Schande, dass das Land z.B. jungen Betrieben Förderungen gibt, die Ökologisierung in allen Bereichen vorantreibt, neuen Technologien eine Chance gibt und für soziale Gerechtigkeit sorgt bzw. Chancengleichheit, Bildung und Kultur fördert. Daher: Ja zu sinnvollen, transparenten Förderungen, aber nein zu jeder Art von Geheimnistuerei oder gar „Freunderlwirtschaft“.
INDRA COLLINI, NEOS: Im internationalen Vergleich ist die Förderlandschaft in Österreich durch besondere Intransparenz und ein extrem hohes Fördervolumen gekennzeichnet. Förderungen sind somit ein erhebliches Machtinstrument der Landeshauptleute, das diese nicht aus der Hand geben und offen legen wollen. Hinzu kommt, dass es keine wirksamen Sanktionen für die Weigerung der Befüllung gibt. NEOS schlagen daher vor, jedem Land, das die rechtlich verbindliche Transparenzdatenbank nicht korrekt befüllt, Mittel beim Finanzausgleich zu kürzen.
Was halten Sie jenen, die gar eine Abschaffung der Bundesländer und damit des Föderalismus fordern, entgegen?
JOHANNA MIKL-LEITNER, ÖVP: Wir brauchen nicht noch mehr Zentralismus, wir brauchen mehr Freiheiten und Entwicklungsmöglichkeiten für die Regionen. Das ist die Zukunft. Was es braucht, ist eine klare Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und keine Doppelgleisigkeiten.
FRANZ SCHNABEL, SPÖ: Österreich ist ein Land der Vielfalt, mit ganz unterschiedlichen Ansprüchen und Voraussetzungen. Die spezifischen Interessen der Regionen finden deshalb in vielen Fällen vor Ort ihre beste Umsetzung. Ein moderner Föderalismus, der regionale Entscheidungen schätzt, aber bei Punkten, die für ganz Österreich zentral sind, die gemeinsame Entscheidungsfindung bevorzugt, macht unsere Republik und Österreichs Stellung im internationalen Wettbewerb selbstverständlich stärker.
UDO LANDBAUER, FPÖ: Die totale Zentralisierung und Vereinheitlichung steht im absoluten Widerspruch zu unserem föderalen Bundesstaat mit einer klaren Kompetenzaufteilung. Politik in Form von zentralistischer Abgehobenheit ist meines Erachtens nach der falsche Weg. Gerade die Landespolitik wächst aus den alltäglichen Erfahrungen im Kontakt mit den Menschen. Ja zu einer umfassenden Föderalismusreform, aber ein klares Nein zur Abschaffung der Bundesländer.
HELGA KRISMER, DIE GRÜNEN: Sehr einfach: Wer glaubt, dass Niederösterreich vor gleichen Aufgaben oder Herausforderungen steht wie Wien oder Vorarlberg oder das Burgenland etc. und wer glaubt, dass es besser sei, alles aus dem Blickwinkel der Bundeshauptstadt zu sehen und zu regeln, der wird sehr viel Unzufriedenheit ernten, wahrscheinlich auch Demonstrationen am Ballhausplatz. Ob deshalb schon vorsorglich Poller oder Mauern rund um den Sitz der Bundesregierung errichtet werden?
INDRA COLLINI, NEOS: NEOS wollen die Bundesländer nicht abschaffen. Die Vorteile föderaler Strukturen kommen aber nur zum Tragen, wenn sie richtig organisiert sind. Dies ist aktuell nicht der Fall. Es gibt viele Doppelgleisigkeiten und fehlende Anreize, verant- wortungsbewusst mit vom Bund eingehobenen Steuergeld umzugehen. NEOS wollen, dass sich die Länder v. a. auf ihre Verwaltungsaufgaben fokussieren. Sie sollen sich um jene regionalen Themen kümmern, wo sie besondere Expertise haben und so bessere Entscheidungen treffen als der Bund.